Was steht im Bebauungsplan?
Der Bebauungsplan bestimmt verbindlich für die zukünftigen Bauherren in Planzeichnung und textlichen Festsetzungen die Verteilung der Nutzungen (z.B. Gewerbe, Wohnen, Schule, öffentliche Straßen und Grünflächen).
Außerdem setzt er fest, wo gebaut werden darf und welche Grundstücksflächen frei bleiben und begrünt werden müssen. Die Begründung erklärt unter anderem, auf welchen Gutachten und Konzepten die Grundlagen der Planung beruhen oder warum bestimmte Nutzungen ausgeschlossen werden. Außerdem werden im Umweltbericht die Auswirkungen auf alle betroffenen Schutzgüter wie Klima, Wasser, Tiere, menschliche Gesundheit untersucht und die Ausgleichsmaßnahmen für natur- und artenschutzrechtliche Eingriffe benannt. Erst mit der Rechtskraft des Bebauungsplans können baureife Grundstücke gebildet werden. Der Bebauungsplan ist Voraussetzung dafür, dass Bauanträge gestellt werden können.
Interesse an einem Baugrundstück?
Die bauliche Umsetzung startet ab 2030. Die Vermarktung von Grundstücken beginnt frühestens mit Rechtskraft des Bebauungsplans. Sie haben aber bereits jetzt die Gelegenheit, sich in unsere unverbindliche Liste der potenziellen Interessenten einzutragen. Dann informieren wir Sie in regelmäßigen Abständen per Mail über den Projektfortschritt und den Beginn der Vermarktung.
Wir bieten für jeden Interessenten das passende Kontaktformular: